Geldauflagen
Informationen für Richter, Staatsanwälte und andere mit Strafsachen befasste Personen
Das Diakonische Werk Mannheim ist ein zuverlässiger Partner in Bußgeldverfahren.
Das Diakonische Werk Mannheim erfüllt als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Evangelischen Kirche in Mannheim (Stadtkirchenbezirk) alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Die evangelische Kirche in Mannheim und damit das Diakonische Werk Mannheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verfolgt gemäß § 54 der Abgabenordnung (AO) steuerbegünstigte kirchliche Zwecke.
Ihre Zuweisungen bearbeiten wir unverzüglich und sorgfältig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Unsere Bankverbindung
Diakonisches Werk Mannheim
IBAN DE20520604100000506761
IBAN DE20520604100000506761
Ev. Bank Kassel
BIC GENODEF1EK1
Bitte geben Sie bei dem Verwendungszweck auch die Bezeichnung des Arbeitsgebiets an, dem die Zahlungen zugewiesen werden sollen.
Gerne können Sie von uns zur Erleichterung des Verfahrens Adressaufkleber und vorbereitete Überweisungsträger erhalten.