Aktiv gegen sexualisierte Gewalt in Kirche und Diakonie
Hilfe bei Sexualisierter Gewalt
Das Thema „sexualisierte Gewalt“ prägte in den letzten Jahren an vielen Stellen das öffentliche Bild von Kirche und prägt es auch weiterhin. Nicht zuletzt durch die aktuellen und kommenden Veröffentlichungen verschiedener Gutachten und Studien kommt das Thema immer wieder – zurecht und notwendigerweise – an die Oberfläche des öffentlichen Bewusstseins.
Sexualisierte Gewalt, beginnend mit Grenzverletzung und Übergriffigkeit bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen, ist ein Angriff auf die menschliche Würde und die seelische und körperliche Integrität. Sexualisierte Gewalt ist ein Missbrauch von Macht und Machtstrukturen, die durch Abhängigkeitsverhältnisse entstehen und ist ein Missbrauch des entgegengebrachten Vertrauens.
Sexualisierte Gewalt wird dort verübt, wo Menschen sind – also auch in Kirche und Diakonie. Mit dem christlichen Glauben aber ist das unvereinbar und darum auch in keiner Weise tolerierbar. Leider werden auch theologische Denkmuster und Lehren zur Rechtfertigung und Vertuschung von Taten missbraucht.
Es ist besonders erschütternd, wenn Menschen innerhalb unserer Gemeinschaft anderen Menschen derart tiefgreifende Wunden zufügen, die oft ein Leben lang nicht heilen – und das in einem Umfeld, in dem sich – so unser Anspruch – alle sicher fühlen sollten. Für das kirchliche Handeln gilt darum ein umfassender Schutzauftrag durch Prävention und möglichst frühzeitige Intervention.
Es kommt deshalb darauf an, dass alle, die in Kirche und Diakonie Verantwortung tragen, genau hinhören und genau zuhören. Es kommt darauf an, dass wir in allen unseren Äußerungen und Handlungen (von den Gebeten im Gottesdienst bis zu den Behördenbriefen) auf unsere Sprache achten und konsequent danach fragen, wie das, was wir sagen und tun, in den Ohren von Betroffenen klingt. Und es kommt darauf an, die Maßnahmen zur Prävention und frühzeitiger Intervention weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen.
Die Aufarbeitung vergangener Taten ist dabei ein grundlegender Teil. Der Blick auf die Taten und das Versagen von Personen und auf Strukturen, die begünstigend wirken, lässt uns als Organisation lernen. Diese Erkenntnisse fließen ganz konkret in Schutzkonzepte ein. Die Erarbeitung und Aneignung dieser Schutzkonzepte ist ein Weg zur Sensibilisierung, die auch weit über den kirchlichen Tellerrand hinaus Wirkung zeigen kann.
Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den einzelnen Themenfelder, Adressen für Beratung und Hilfe sowie Handlungsleitfäden.
Sexualisierte Gewalt, beginnend mit Grenzverletzung und Übergriffigkeit bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen, ist ein Angriff auf die menschliche Würde und die seelische und körperliche Integrität. Sexualisierte Gewalt ist ein Missbrauch von Macht und Machtstrukturen, die durch Abhängigkeitsverhältnisse entstehen und ist ein Missbrauch des entgegengebrachten Vertrauens.
Sexualisierte Gewalt wird dort verübt, wo Menschen sind – also auch in Kirche und Diakonie. Mit dem christlichen Glauben aber ist das unvereinbar und darum auch in keiner Weise tolerierbar. Leider werden auch theologische Denkmuster und Lehren zur Rechtfertigung und Vertuschung von Taten missbraucht.
Es ist besonders erschütternd, wenn Menschen innerhalb unserer Gemeinschaft anderen Menschen derart tiefgreifende Wunden zufügen, die oft ein Leben lang nicht heilen – und das in einem Umfeld, in dem sich – so unser Anspruch – alle sicher fühlen sollten. Für das kirchliche Handeln gilt darum ein umfassender Schutzauftrag durch Prävention und möglichst frühzeitige Intervention.
Es kommt deshalb darauf an, dass alle, die in Kirche und Diakonie Verantwortung tragen, genau hinhören und genau zuhören. Es kommt darauf an, dass wir in allen unseren Äußerungen und Handlungen (von den Gebeten im Gottesdienst bis zu den Behördenbriefen) auf unsere Sprache achten und konsequent danach fragen, wie das, was wir sagen und tun, in den Ohren von Betroffenen klingt. Und es kommt darauf an, die Maßnahmen zur Prävention und frühzeitiger Intervention weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen.
Die Aufarbeitung vergangener Taten ist dabei ein grundlegender Teil. Der Blick auf die Taten und das Versagen von Personen und auf Strukturen, die begünstigend wirken, lässt uns als Organisation lernen. Diese Erkenntnisse fließen ganz konkret in Schutzkonzepte ein. Die Erarbeitung und Aneignung dieser Schutzkonzepte ist ein Weg zur Sensibilisierung, die auch weit über den kirchlichen Tellerrand hinaus Wirkung zeigen kann.
Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den einzelnen Themenfelder, Adressen für Beratung und Hilfe sowie Handlungsleitfäden.
Wir müssen mit der Tatsache umgehen, dass es in der Evangelischen Kirche und Diakonie sexualisierte Gewalt gab und gibt.
Die badische Landeskirche toleriert keine Grenzverletzungen. Dies betrifft nicht nur den Kinder- und Jugendbereich, sondern alle Arbeitsfelder und Kontexte, in denen Abhängigkeitsverhältnisse vorliegen können, unabhängig vom Alter. Sei es in der Beratung oder Seelsorge, der Pflege im Krankenhaus oder der Seniorenhilfe, der Kirchenmusik oder der Erwachsenenbildung.
Die Interessen und Bedürfnisse betroffener Personen stehen bei uns im Fokus. Wir hören sie und unterstützen sie individuell. Ihnen gegenüber fühlen wir uns verpflichtet. Die Verantwortung, die daraus erwächst, ist uns bewusst. Wir sind ihr bisher jedoch nicht immer gerecht geworden.
Wir treffen alle Entscheidungen zum Thema sexualisierte Gewalt unter Mitwirkung von Betroffenenvertreter*innen im Beteiligungsforum. Dazu zählt auch der Bereich der Anerkennungsleistungen, in dem wir als Gemeinschaft der einzelnen Landeskirchen in Deutschland koordiniert vorgehen wollen.
Wir unterstützen betroffene Personen und erkennen das Unrecht an, das sie erfahren haben. Wir stehen für die konsequente Aufklärung und Ahndung zurückliegender Taten. Wir setzen umfassende Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen von Kirche und Diakonie um.
Die unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitungsstudie ForuM bildet eine neue systematische Grundlage für unsere institutionelle Aufarbeitung. Sie hilft uns dabei, Zusammenhänge besser zu verstehen und Risiken zu minimieren.
ForuM ist ein Teil unseres entschlossenen Einsatzes gegen sexualisierte Gewalt. Sie ist ein wichtiger Schritt in einer Daueraufgabe, die sich aus unserem kirchlichen und diakonischen Auftrag ergibt, nämlich entschlossen und sorgfältig gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.
Die Landeskirche ermutigt Betroffene, sich zu melden. Dies kann über verschiedene Kanäle geschehen, über das Vertrauenstelefon und die Meldestelle, aber auch über die Landesbischöfin und Prälat*in. Unser Blick und offenes Ohr gelten an erster Stelle den Betroffenen. Wir wollen die individuellen Geschichten von Betroffenen hören und von dem Unrecht, das sie erlitten haben – um ihrer selbst willen. Das kann und darf nicht verzweckt werden. Als Institution geht es uns in einem zweiten Schritt auch darum, aus dem Gehörten zu lernen, welche Strukturen, Regelungen, Einstellungen, etc. tatbegünstigend und/oder tatverdeckend sind. Daraus ziehen wir Schlüsse für die institutionelle Aufarbeitung und Präventionsarbeit.
Die badische Landeskirche beteiligt sich - wie alle anderen Landeskirchen - an der EKD-Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt durch den Forschungsverbund ForuM (https://www.forum-studie.de/), deren Ergebnisse am 25. Januar 2024 vorgelegt werden. Sie soll Strukturen aufdecken, die Missbrauch in der evangelischen Kirche erleichtern bzw. seine Aufdeckung behindern. Am Ende dieses Dokuments finden Sie ausführliche Informationen zur Studie.
Um eine weitergehende Aufarbeitung auf regionaler Ebene durchzuführen, werden in Deutschland regionale unabhängige Aufarbeitungskommissionen geründet. Diese sind mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, abgestimmt. Die Vereinbarung wurde am 12. Dezember 2023 unterzeichnet. Damit beginnt der Aufbau der Kommissionen. Die pfälzische und die badische Kirche bilden eine dieser regionalen Aufarbeitungskommissionen. Weiterführende Informationen zur Vereinbarung finden Sie hier: Gemeinsame Erklärung und Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen.
Ziele sind:
Die Aufarbeitung aller bekannten Fälle sexualisierter Gewalt.
Um eine weitergehende Aufarbeitung auf regionaler Ebene durchzuführen, werden in Deutschland regionale unabhängige Aufarbeitungskommissionen geründet. Diese sind mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, abgestimmt. Die Vereinbarung wurde am 12. Dezember 2023 unterzeichnet. Damit beginnt der Aufbau der Kommissionen. Die pfälzische und die badische Kirche bilden eine dieser regionalen Aufarbeitungskommissionen. Weiterführende Informationen zur Vereinbarung finden Sie hier: Gemeinsame Erklärung und Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen.
Ziele sind:
Die Aufarbeitung aller bekannten Fälle sexualisierter Gewalt.
Die Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert haben, und aus den gewonnenen Erkenntnisse Schlussfolgerungen für den Schutz vor sexualisierter Gewalt ziehen.
Die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Betroffenen sowie Täterinnen und Tätern und Beschuldigten soll einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten.
Betroffene Personen sind in die Arbeit der Kommission einzubinden. Die Beteiligung von Betroffenen ist eine Voraussetzung für konstruktive Aufarbeitungsprozesse. Die Landeskirche arbeitet darum als eine von ca. 60 Organisationen mit an dem neu aufgelegten Dialogprozess der UBSKM zur Etablierung von Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitungsprozesse.
Alle Kirchen und viele andere Institutionen sind intensiv mit dem Thema Aufarbeitung beschäftigt. In der katholischen Kirche werden nach und nach Studien der einzelnen Bistümer veröffentlicht. Die evangelische Kirche in Deutschland hat sich für eine zentrale Studie für alle Gliedkirchen, die sogenannte Aufarbeitungsstudie (s.o.) entschieden. Daneben gibt es andere Formen der Aufarbeitung. Grundlegend ist der Leitsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Die Betroffenen sollen bestmöglich und angemessen beteiligt werden.
Betroffene können einen Antrag bei der gemeinsamen Anerkennungskommission von Landeskirche und Diakonischem Werk auf Leistung in Anerkennung erlittenen Unrechts stellen. Ein Antragsformular für die Anerkennungskommission finden sie hier.
Sexualisierte Gewalt ist nicht nur ein Thema für die Aufarbeitung zurückliegender Taten. Sexualisierte Gewalt, Übergriffe und Grenzverletzungen kommen nach wie vor in allen gesellschaftlichen Bereichen vor, in denen es Abhängigkeitsverhältnisse und damit ein Machtgefälle zwischen Menschen gibt. Im institutionellen Bereich, also zum Beispiel im Sport oder im Schulwesen, an Universitäten oder am Arbeitsplatz. Da ist die Kirche leider keine Ausnahme. Es bleibt aber auch eine traurige Tatsache, dass sexualisierte Gewalt am häufigsten im häuslichen Umfeld durch Angehörige geschieht.
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist darum eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir als Evangelische Kirche auch gemeinsam mit anderen Organisationen, Fachstellen und nicht zuletzt mit der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung begegnen.
Durch Maßnahmen der Prävention, Früherkennung und Frühintervention soll der Gewalt entgegengewirkt werden. Hierbei helfen auch die Ergebnisse von Aufarbeitungsstudien. Es geht, neben der persönlichen Sensibilisierung durch Schulungen, auch um strukturelle Rahmenbedingungen und Verfahrensabläufe. Rechtlich verankert ist dies in der Gewaltschutzrichtlinie der Landeskirche.
Landeskirchliche Gewaltschutzrichtlinie:
Die Richtlinie umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung sowie Hilfe und Anerkennung. Darin ist die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert. Die aktuelle Richtlinie wurde gerade überarbeitet. Nun werden, neben sogenannten Schutzbefohlenen, also Kinder und Jugendliche sowie kranke Erwachsene und Menschen mit Behinderungen, alle Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen verstärkt in den Blick genommen. Gewaltschutzrichtlinie (www.kirchenrecht-ekiba.de)
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist darum eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir als Evangelische Kirche auch gemeinsam mit anderen Organisationen, Fachstellen und nicht zuletzt mit der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung begegnen.
Durch Maßnahmen der Prävention, Früherkennung und Frühintervention soll der Gewalt entgegengewirkt werden. Hierbei helfen auch die Ergebnisse von Aufarbeitungsstudien. Es geht, neben der persönlichen Sensibilisierung durch Schulungen, auch um strukturelle Rahmenbedingungen und Verfahrensabläufe. Rechtlich verankert ist dies in der Gewaltschutzrichtlinie der Landeskirche.
Landeskirchliche Gewaltschutzrichtlinie:
Die Richtlinie umfasst die Bereiche Intervention, Prävention, Aufarbeitung sowie Hilfe und Anerkennung. Darin ist die Grundlage kirchlichen Handelns formuliert. Die aktuelle Richtlinie wurde gerade überarbeitet. Nun werden, neben sogenannten Schutzbefohlenen, also Kinder und Jugendliche sowie kranke Erwachsene und Menschen mit Behinderungen, alle Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen verstärkt in den Blick genommen. Gewaltschutzrichtlinie (www.kirchenrecht-ekiba.de)
Verbindlichkeit durch Standards:
Dienst- und arbeitsrechtlich bringt die Gewaltschutzrichtlinie weiter Klarheit und Verbindlichkeit durch Standards: Abstinenz- und Abstandsgebot, Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen und Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht.
Alle Mitarbeitenden, die unter den Anwendungskreis der Gewaltschutzrichtlinie fallen, müssen nunmehr auch eine Selbstverpflichtung zur Grenzwahrung und zum Verhalten bei wahrgenommenen Grenzverletzungen, Übergriffen und dem Verdacht auf sexueller Gewalt unterschreiben.
Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in unserer Kirche mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder in der Beratung und Seelsorge tätig sind, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
In unseren Gemeinden und Einrichtungen kooperieren wir nur mit Vereinen, Förderkreisen und Einrichtungen, die diese Standards einhalten; beruflich in der Landeskirche Tätige, Älteste und ehrenamtlich Engagierte sollten nur in entsprechend aufgestellten Organisationen mitarbeiten.
Schulungskonzept:
Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in unserer Kirche mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder in der Beratung und Seelsorge tätig sind müssen an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Sie umfasst Elemente der Prävention, der Intervention und der Risikoanalyse. Sie informiert Mitarbeitende über sexualisierte Gewalt, sensibilisiert sie für Grenzverletzungen und weist ihnen Wege, angemessen darauf zu reagieren.
Für Leitungskräfte gibt es eine erweiterte Form der Schulung mit besonderem Schwerpunkt auf Intervention und Schutzkonzept.
Multiplikator:innen:
Um eine Vielzahl von Schulungen vor Ort anbieten zu können, werden in den Kirchenbezirken und in den Arbeitsbereichen Multiplikator:innen ausgebildet. Diese befähigen vor allem hauptberuflich Mitarbeitenden, Basis- und Aufbauschulungen durchzuführen und selbst Interventionsfähigkeiten zu erwerben. Ungefähr 250 Multiplikator:innen sind derzeit aktiv.
Schutzkonzept:
Die Gefahrenanalyse bildet den Ausgangspunkt eines Schutzkonzepts. Die für Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch sensiblen Tätigkeiten, Orte, Strukturen und Situationen werden in einem bestimmten Arbeitsbereich (Gemeinde, Freizeit, Einrichtung…) konkret benannt und bewertet. Auf der Basis dieser Risikoanalyse werden konkrete Präventionsmaßnahmen und Handlungspläne für Interventionen geplant.
- Mitarbeitende können und sollen sich mit der Ansprechstelle in Verbindung setzten, wenn sie etwas beobachten, wahrnehmen oder ihnen irgendeine Situation nicht geheuer ist. Dies ist ein niederschwelliges Angebot zur Einschätzung von Situationen.
- Wenn ein begründeter Verdacht von sexualisierter Gewalt bekannt wird und unmittelbar Interventionsmaßnahmen getroffen werden müssen, sind die Dienstvorgesetzten und die Meldestelle des Evangelischen Oberkirchenrates zu informieren, die die Meldung weiterbearbeiten, ggf. ein Interventionsteam bilden und weitere Stellen einschalten.
- Die Meldestelle ist unter meldestelle@ekiba.de erreichbar. Die Meldestelle ist in ihrer Tätigkeit selbständig und an Weisungen nicht gebunden.
Hintergrund
Ende 2020 hat der Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) mit einer breit angelegten unabhängigen Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche seine Arbeit aufgenommen. Ausführliche Informationen finden Sie hier als FAQ der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ende 2020 hat der Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) mit einer breit angelegten unabhängigen Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche seine Arbeit aufgenommen. Ausführliche Informationen finden Sie hier als FAQ der Evangelischen Kirche in Deutschland
und auf der Homepage des Forschungsverbunds https://www.forum-studie.de/
Was tut die evangelische Kirche aktuell gegen sexualisierte Gewalt?
Für die Arbeit der evangelischen Kirche sind vor allem folgende Punkte wichtig:
Aufarbeitung (als Aufklärung von und Auseinandersetzung mit Taten)
Unterstützung betroffener Personen
Prävention künftiger Fälle
Intervention bei aktuellen Fällen
Konkret wird zurzeit im Beteiligungsforum (also zusammen mit Betroffenenvertreter*innen) und in der evangelischen Kirche u. a. an den folgenden Themen gearbeitet:
Einführung regionaler unabhängiger Aufarbeitungskommissionen als nächster Schritt der Aufarbeitung
Verbesserung und Vereinheitlichung von finanzieller Anerkennung für betroffene Personen
Bessere Unterstützung betroffener Personen in kirchlichen Disziplinarverfahren
Schaffung einer digitalen Vernetzungsplattform für betroffene Personen
Flächendeckende Umsetzung der hohen Präventionsstandards der Gewaltschutzrichtlinie
Ausführliche Informationen zur Arbeit der evangelischen Kirche zum Thema sexualisierte Gewalt finden Sie hier
Was ist ForuM?
ForuM ist ein unabhängiges Forschungsprojekt. Es umfasst ein Metaprojekt sowie mehrere Teilprojekte. Beteiligte Institutionen sind die Hochschule Hannover, die Universität Münster, die Bergische Universität Wuppertal, die Freie Universität Berlin, das Institut für Praxisforschung und Projektberatung München, das Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf, das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim sowie die Universität Heidelberg. Ein Verbundbeirat begleitet das Forschungsprojekt. Er besteht aus externen Wissenschaftler*innen, Betroffenen von sexualisierter Gewalt und kirchlichen Beauftragten. Das Forschungsprojekt wurde von der evangelischen Kirche mit ihren 20 Landeskirchen initiiert und ist auf drei Jahre angelegt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3,6 Millionen Euro. Alle 20 Landeskirchen beteiligen sich an der Finanzierung.
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit durch die Forschenden vorgestellt. Die Kommunikation über die Ergebnisse wird koordiniert auf Ebene der EKD und der Landeskirchen erfolgen. Gemeinden wenden sich bei Presseanfragen an Ihre Dekanate und diese an ihre Landeskirchen.
Aufgrund der zu erwartenden Komplexität der Ergebnisse wird es im Anschluss notwendig sein, sie in einem längeren Prozess auszuwerten. Dabei werden viele unterschiedliche Akteur*innen eingebunden: Eine zentrale Rolle bei der Auswertung und Rezeption der Ergebnisse spielt das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland). In ihm arbeiten Betroffenenvertreter*innen und kirchliche Beauftragte zusammen. Unabdingbar ist die Einbindung der gesamten evangelischen Kirche und ihrer Mitglieder, der Synoden aller Landeskirchen und ihrer Bildungseinrichtungen sowie anderer Akteure. Ziel ist es, auf der EKD-Synode im November 2024 erste Maßnahmen und Konsequenzen zu benennen.
Anlaufstellen und weiterführende Informationen für betroffene Personen und deren Angehörige
Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Herr Felix Hechtel
E-Mail: ansprechstelle@diakonie-baden.de
E-Mail: fhechtel@diakonie-baden.de
Telefon: 0721 9349 305
E-Mail: ansprechstelle@diakonie-baden.de
E-Mail: fhechtel@diakonie-baden.de
Telefon: 0721 9349 305
Weitere Informationen
Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Diakonie Baden (diakonie-baden.de)
Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Diakonie Baden (diakonie-baden.de)
Anlaufstellen und weiterführende Informationen für betroffene Personen und deren Angehörige
Die zentrale Anlaufstelle ".help" richtet sich an Betroffene, ihre Angehörigen, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Zeugen und Zeuginnen von sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche oder der Diakonie sowie an Interessierte.
Beim Amt der Bundesregierung finden Betroffene von sexualisierter Gewalt diverse Hilfe- und Beratungsangebote. Auch Angehörige, Fachkräfte und alle Menschen, die sich um ein Kind Sorgen, finden dort Möglichkeiten, sich beraten zu lassen.
Im Hilfeportal Sexueller Missbrauch des Bundes finden Betroffene unter anderem den Kontakt zum Hilfetelefon, einer Onlineberatung oder einer Beratungsstelle in ihrer Nähe. Eng damit verknüpft ist die Kampagne des Bundes "Schieb den Gedanken nicht weg".
Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt. Mit dieser Kampagne wollen das BMFSFJ und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs darauf aufmerksam machen.
Die evangelischen Landeskirchen haben Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Hilfe bei sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende ergriffen.
